Update 29. Januar 2020
Im Fall der 2015 abgestürzten Germanwings-Maschine will das Landgericht Essen am 6. Mai die Klagen von Angehörigen auf höheres Schmerzensgeld verhandeln. Dies wurde am Mittwochmorgen (29.01.2020) bekannt. Nach Angaben des Anwalts geht es um die Ansprüche von rund 25 Angehörigen, die von der Deutschen Lufthansa ein höheres Schmerzensgeld erstreiten wollen.
Die Klage richtet sich gegen die Germanwings-Mutter Lufthansa und eine Lufthansa-Flugschule in den USA. Dort wurde der Copilot der Unglücksmaschine trotz einer schweren Depression ausgebildet. Die Ausbildung konnte er dank einer Sondergenehmigung abschließen. Die Kläger werfen der Flugschule und der Lufthansa Versäumnisse vor.
Den Ermittlungen zufolge soll der psychisch kranke Copilot den Germanwings-Airbus am 24. März 2015 absichtlich gegen einen Berg in den französischen Alpen gesteuert haben. Alle 150 Menschen an Bord starben.
Die Fluggesellschaft hatte eigenen Angaben zufolge bereits 10.000 Euro pro Person gezahlt. Den Hinterbliebenen ist das aber zu wenig. Wie ihr Anwalt berichtete, fordern sie weitere 30.000 Euro. Außerdem hatten die Angehörigen für jedes Todesopfer 25.000 Euro sogenanntes vererbbares Schmerzensgeld erhalten. Nun fordern sie weitere 25.000 Euro.
Ein Essener Gerichtssprecher gab an, dass möglicherweise gar kein Anspruch gegen die Flugschule und Lufthansa bestehe. Die medizinische Überwachungspflicht könnte eine staatliche Aufgabe sein.
Update 16. April 2016
Der deutsche Bundestag hat strengere Kontrollen von Berufspiloten beschlossen. Demnach sollen Flugzeugführer künftig unangemeldet auf Medikamente, Alkohol oder andere psychoaktiven Substanzen getestet werden können.
Die Anwaltskanzlei Kreindler & Kreindler (New York) hat beim District Court in Arizona, USA, Klage gegen die Flugschule der Lufthansa in Phoenix, Arizona, eingereicht. Gemäß Klageschrift habe es die zu 100 Prozent im Eigentum der Lufthansa stehende Ausbildungsstätte Airline Training Center Arizona im Jahr 2009 versäumt den bereits bekannten psychischen Problemen von Andreas Lubitz weiter nachzugehen. Damit trage sie eine Mitverantwortung an der Tragödie vom 24. März 2015. 80 Hinterbliebenen-Familien stehen hinter der Klage. Von deutscher Seite werden diese Familien u.a. von den Anwälten Christof Wellens und Elmar Giemulla vertreten.
Update 29. März 2015
In der jetzt aufgekommenen Diskussion, ob die Flugfähigkeit ("fit to fly") eines Piloten vor Dienstbeginn von der Fluggesellschaft überprüft werden sollte, lohnt ein Blick zurück auf den Colgan Air Unfall.
Hier hatte der Flugkapitän in der Nacht vor dem Unfall kaum geschlafen. Die Copilotin war aus Seattle mit dem Nachtflug nach Newark gekommen und heftig erkältet.
Die FAA führte am 01. Januar 2014 neue Flugdienst- und Ruhezeiten-Vorschriften ein. Ein Punkt dabei ist die Dienstfähigkeit, "fit to fly": Es liegt in der Verantwortung des Piloten, vor jedem Flug zu prüfen, ob er dienstfähig ist, und wenn nicht, auf den Flug zu verzichten.
Die Flugfähigkeit vor Dienstbeginn von der Fluggesellschaft prüfen zu lassen, ist ein juristisch heißes Eisen, da hier Haftungsfragen berührt werden.
Update 26. März 2015
Der französiche Staatsanwalt teilte um 12.38 Uhr mit, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit der Copilot das Flugzeug bewusst abstürzen ließ. Die Daten auf dem Cockpit Voice Recorder weisen auf einen Selbstmord hin.
Ein Germanwings Airbus A320-211 stürzte am 24. März 2015 über den französischen Seealpen, in der Nähe des Ortes Barcelonette ab. An Bord befanden sich 144 Passagiere und 6 Besatzungsmitglieder. Es muss davon ausgegangen werden, dass alle Personen an Bord tödlich verunglückten.
Der Airbus startete um 10.01 Uhr Ortszeit in Barcelona, erreichte gegen 10.45 Uhr die Reiseflughöhe von 38.000 Fuß (ca. 11.500 m) und begann um 10.46 Uhr einen Sinkflug. In einer Flughöhe von 6.000 Fuß (ca. 2.000 m) endete der Radarkontakt um 10.53 Uhr (Angaben laut Germanwings). Die Piloten sollen keinen Notruf abgesetzt haben, sagte ein Mitglied der französischen DGAC. Allerdings hätten die Fluglotsen von der Streckenkontrolle in Marseille Notmaßnahmen ergriffen, als sie bemerkten, dass die Maschine die Mindestsicherheitshöhe unterschritt
Flightradar24 und Flightaware, die ihre Daten auf das ADS-B stützen, geben andere Zeiten an: Abflug Barcelona 10.00 Uhr, Erreichen der Reiseflughöhe (38.000 Fuß) um 10.27 Uhr, Beginn des Sinkfluges um 10.31 Uhr. Letzter Kontakt um 10.41 Uhr, bei einer Flughöhe von 6.800 Fuß.
Für die Zeit-Differenz gibt es bisher keine Erklärung.
Nach Angaben der Französischen Behörden fand um 10.30 Uhr der letzte Funkkontakt zwischen der Maschine und den Fluglotsen statt.
Der Absturzort liegt ca. 1.500 m hoch, in unwegsamen Gelände. Die umgebenden Berge ragen bis 2.500 m hoch.
Hier der von Flightradar24 aufgezeichnete Flugweg: